Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Malermeister Ackermann
Viele Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im privaten Haushalt können steuerlich begünstigt sein. Dazu gehören auch klassische Maler- und Renovierungsarbeiten, zum Beispiel Anstriche, Tapezierarbeiten, Arbeiten an Innen- und Außenwänden oder die Erneuerung von Bodenbelägen.
Wichtig ist dabei: Begünstigt sind in der Regel die Arbeitskosten sowie Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten zählen nicht dazu. Damit der Steuerbonus genutzt werden kann, benötigen Sie eine ordentliche Rechnung und müssen den Rechnungsbetrag unbar, also zum Beispiel per Überweisung, bezahlen.
Was bedeutet der Steuerbonus konkret?
Welche Arbeiten können begünstigt sein?
Begünstigt sein können handwerkliche Arbeiten zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines bestehenden Haushalts. Dazu zählen zum Beispiel:
- Malerarbeiten im Innenbereich
- Tapezierarbeiten
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Lackierarbeiten an Türen, Fenstern oder Heizkörpern
- Fassadenarbeiten
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
- Renovierungsarbeiten in Wohnungen, Häusern oder selbst genutzten Räumen
Nicht begünstigt sind in der Regel reine Neubaumaßnahmen sowie Materialkosten.
Saubere Rechnung, klare Nachweise
Damit Sie den Steuerbonus nutzen können, sollten die Voraussetzungen stimmen. Dazu gehören vor allem:
- eine ordnungsgemäße Rechnung
- getrennt erkennbare Arbeits- und Materialkosten
- Zahlung per Überweisung oder anderer unbarer Zahlungsweise
- Leistung im privaten Haushalt
- keine Barzahlung
Bar bezahlte Rechnungen werden steuerlich nicht anerkannt. Auch dann nicht, wenn eine Rechnung vorhanden ist.
Ihr Vorteil bei Malermeister Ackermann
Bei Renovierungsarbeiten achten wir nicht nur auf eine saubere handwerkliche Ausführung, sondern auch auf nachvollziehbare Unterlagen. Unsere Rechnungen werden so erstellt, dass Arbeitsleistungen und Materialanteile klar erkennbar sind.
So haben Sie eine gute Grundlage, um die begünstigten Kosten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Ihr Projekt mit uns besprechen
Sie planen ein Projekt? Wir beraten Sie persönlich und finden die passende Lösung für Ihr Vorhaben.
Die meisten Vorhaben fallen in einen dieser Bereiche. Die Ansprache, der Ablauf und die Materialien unterscheiden sich – der Anspruch nicht.
Malermeister Ackermann
Steuerbonus bei Renovierungsarbeiten
Bei vielen Arbeiten im privaten Haushalt können Auftraggeber einen Teil der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Das betrifft unter anderem Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand.
Wir stellen unsere Rechnungen nachvollziehbar aus, sodass Arbeitskosten und Materialkosten sauber getrennt erkennbar sind.
Renovieren mit gutem Gefühl
Ob einzelner Raum, komplette Wohnung, Treppenhaus, Fassade oder Bodenbelag: Viele Arbeiten, die ohnehin notwendig oder gewünscht sind, können im privaten Haushalt steuerlich interessant sein.
Wir beraten Sie gern zu Ihrem Vorhaben und erstellen Ihnen ein nachvollziehbares Angebot für die geplanten Arbeiten.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe Kosten in Ihrem konkreten Fall berücksichtigt werden können, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.